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lwilliam
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Posted 11 years ago

Hallo Leute,

wie ist das eigentlich, wenn ich eine Verbindung plane und es dann zu Verspätungen kommt, sodass es Probleme mit den Anschlusszügen kommt und ich an dem Tag nicht mehr zum gewünschten Ziel komme. Hat man als Interrailer irgendwelche Ansprüche, muss ich dann irgendwo eine Unterkunft suchen, am Bhf übernachten oder wie geht man da vor? :| Ist euch sowas schon mal passiert?

Gruß
William

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Flo
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replied 11 years ago

Hi William!

Gute Frage. :)
Ich habe mich damit eigentlich noch nie genauer beschäftigt, kann dir aber mal folgendes berichten:

Wir waren 2009 von Amsterdam nach Malmö unterwegs (mit IR), ich war mit einem Kumpel unterwegs und ein befreundetes Pärchen, mit dem wir zeitweise zusammen gefahren sind wollte weiter nach Stockholm. Der ICE nach Kopenhagen hatte Verspätung, sodass die zwei ihren gebuchten X2000 (den letzten des Tages) verpassten. Sie konnten dann wählen zwischen einer Umbuchung ihrer Reservierung auf den Nachtzug (ab Malmö) oder Hotel und Umbuchung auf den ersten X2000 am nächsten Tag (wofür sie sich dann entschieden haben).
Mir persönlich ist noch nie etwas Gröberes passiert.

Mit einem IR-Globalpass hat man prinzipiell ab drei Verspätungen >60 Minuten Anspruch auf Entschädigung; falls du tatsächlich wo stranden solltest aufgrund Verschulden der Bahn greifen die Fahrgastrechte (wie oben beschrieben): [u]http://www.schienencontrol.gv.at/files/vo_eg_nr1371_2007.pdf[/u] (Seite 7; Artikel 18 Hilfeleistung)


Flo 8)

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lwilliam
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16 comments

replied 11 years ago

Hi Flo,

wow super! Danke für den Link! Das drucke ich mir dann sicherheitshalber mal aus, falls die da zickig sein sollten :D
Aber ich hoffe doch mal, dass da nichts passiert.

Beziehen sich die 60 Min auf die Einzelverspätung oder summiert sich das, wenn man einen Anschluss verspasst?

Wie viel Zeit muss ich mir denn (gesetzlich) für einen Umstieg einplanen? Oder gibt es da keine Regel?

William

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Flo
Traveller
10724 comments

replied 11 years ago

Drei Mal mindestens 60 Minuten Verspätung (also bei drei verschiedenen Fahrten die Verspätung am jeweiligen Zielort der Fahrt).

Normalerweise gibt es an jedem Bahnhof Mindestumsteigezeiten, die vom Infrastrukturbetreiber individuell festgelegt werden - Verbindungen unter dieser Mindestumsteigezeit werden in den Fahrplanauskünften zB nicht angezeigt (obwohl sie, wenn man rennt, möglich sein können).
Umsteige, die in der Fahrplanauskunft angezeigt werden, sind problemlos möglich, wenn die Züge pünktlich sind, man hat aber keine Garantie, dass der Anschlusszug im Verspätungsfall wartet, das wird individuell entschieden und hängt von verschiedenen Faktoren ab (ist es zB die letzte Verbindung des Tages wir eher gewartet als wenn in 20 Minuten die nächste S-Bahn kommt).
Bedenke auch, dass die Fahrgastrechte aus dem Link oben eine EU-Sache sind.