Userpic

HalloWelt
Traveller
0 comments

Posted 8 years ago

Hallo Leute :)

da das mein erster Post ist: Danke, dass ihr diese tolle Seite betreibt! Die Informationen haben mir schon sehr gut weiter geholfen.

Trotzdem hätte ich noch ein paar spezielle Fragen zu meiner Reise nach Skandinavien im Oktober.

1.) Wie ist das mit dem Versand der Tickets per Einschreiben. Muss man das Paket selber annehmen, oder kann ich das z.B. auch zu meinen Eltern schicken? Und wenn keiner da ist um das Paket anzunehmen, kann es an der Post abgeholt werden? Hier wäre auch wieder die Frage: Kann nur derjenige das Ticket quitieren, der auch Inhaber des Tickets ist oder kann auch jemand anders das Packet abholen?

2.) Da ich von München aus fahre, habe ich mich über die Fahrten innerhalb des Wohnsitzlandes informiert. Auf der offiziellen Seite steht, dass man eine Fahrt im Heimatland mit dem Ticket abdecken kann, wenn diese Fahrt zu einem Flughafen oder Hafen führt.

Ein Interrail Global Pass ist gültig für 2 Reisen in Ihrem Wohnsitzland. Das bedeutet, dass Sie Ihr Interrail-Abenteuer an einem Bahnhof in Ihrer Nähe beginnen und beenden können!
Mit Ihrem Interrail Pass können Sie die Züge der nationalen Bahngesellschaften nutzen.
Bis zu 2 Reisen in Ihrem Wohnsitzland unternehmen

Bei Reisen mit einem Interrail Global Pass können Sie 2 Reisen in Ihrem Wohnsitzland genießen. 1 dieser Reisen kann genutzt werden, um bei Beginn Ihrer Interrail-Reise ins Ausland zu reisen. Die andere Reise können Sie für die Fahrt ins Wohnsitzland am Ende Ihrer Reise nutzen.

Reise ins Ausland – diese muss an Ihrem ersten Reisetag stattfinden:
Reisen Sie von einem beliebigen Ort in Ihrem Wohnsitzland zu dessen Grenze, bzw. zu einem Flug- oder Schiffshafen in Ihrem Land. Vorausgesetzt, dass die Fahrt ins Ausland innerhalb desselben Tages endet, können Sie mit mehr als einem Zug reisen.

Meine Frage wäre nun:
Wenn ich von München nach Hamburg mit dem Nachtzug nach 19Uhr fahre und dann direkt im Anschluss weiter nach Kopenhagen. Gilt dies als eine solche Fahrt? Ich fahre ja an sich nicht zu einer Grenze/Flughafen, komme aber anders nicht nach Kopenhagen.
Und kann ich für diese Reise dann einen Tag einrechnen, da die 19Uhr Regelung greift? Oder sind das 2 Reisetage?

Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen :)

Follow this topic
Userpic

ntrain
Traveller
123 comments

replied 8 years ago

@2: du hast dich verirrt- als erster steht dort-oder sollte stehen, das die BAHNreise ''direkt'' ins Ausland genehmigt sei-mann muss also nicht seefahren oder fliegen.
Es sollte gehen wie du beschreibt (so lange dieser NZ ueberhaupt noch fahrt), ABER der abfahrtstag an sich muss auch innerhalb gueltigkeit des passes liegen! Mann koennte also als ''1er Reisetag'' tag 2 der gueltigkeit nehmen.
Oder-wenn mann die ganze Reisezeit voll ausnutzen wollte, nimmt mann einer billig Fernbus oder ein Bayernticket und fahrt voraus nach Ulm-das dieser einziger verbliebene NZ dort um 0.01 abfahrt- es gibt nur 2 Sitzwagen (vergammetle IC Grossraum), die ab FRA meist rappellvoll sind-und achtung-in FRA-hbf gibt es wegen langere Standzeit oft mal Taschen/andere Tiebe
da ich keine DE bin, weiss ich zu @1 nicht wie genau, aber im Grunde soll es gehen wie bei jede Normal-einschreiben-also Adressant muss mit ID abholen falls nicht zuhause bei Zustellung.

Userpic

Flo
Traveller
10724 comments

replied 8 years ago

Hi!

Danke für dein Lob! Bald kommt auch die neue Seite, wird dann alles noch übersichtlicher :)

1) Ticket muss nicht vom Empfänger selbst übernommen werden; war zumindest bei mir im Juli so, da hat es meine Mutter zuhause übernommen, als ich in der Wohnung war.

2) Wie schon geschrieben kannst du natürlich auch mit dem Zug zur Grenze fahren, sprich einfach die Grenze während der Fahrt überqueren. Bei der Fahrt Hamburg - Kopenhagen mit dem direkten ICE oder EC liegt die Grenze mitten im Fehmarnbelt und heißt Puttgarden MS (Mitte See).
Wenn du jetzt mit dem Nachtzug ab München fährst, muss dein Pass an diesem Abreisetag bereits gültig sein; als Reisetag tragst du aber nur den Folgetag ein, da die 1900-Regel auch im Wohnsitzland gültig ist.


Flo 8)